FKK-Strand Delftse Hout
Pressemitteilung NFN



Pressemitteilung NFN


NFN fragt Mr. Gerard Spong als Berufungsanwalt



Amersfoort, 11. Februar 2014
Ende Januar urteilte das Amtsgericht in 34 Fällen über Nackterholungssuchende von der Delftse Hout frei. Die acht Personen diejenigen, die nicht (vollständig) freigesprochen wurden, werden nun Berufung einlegen. Mit Hilfe der NFN hat Mr. Gerhard Schwamm bereit, diesen Menschen rechtlichen Beistand zu leisten.

8 weitere Bußgelder nach Massenprozess

Am Dienstag, 28. Januar, entschied das Amtsgericht in Den Haag rund 43 Bußgelder im Sommer 2013 verhängt wurden an die Benutzer des FKK-Strandes in Delftse verteilt Holz. Dieser Strand gehört zur Gemeinde Delft einst für die Erholung von Nacktheit bestimmt und als solche seit 30 Jahren Verwendungszweck. In 34 Fällen urteilte der Richter Menschen frei von Übertretung des Gesetzes, aber da sind 8 Personen, die noch nicht freigesprochen wurden. Diese 8 Menschen werden in Absprache mit der NFN Berufung einlegen gegen das Urteil.

Undurchführbarer Richterspruch
Trotz der vielen Freisprüche ist die NFN mit dem Urteil nicht zufrieden vom Richter. Das Kriterium der 150 (andere) Strandbesucher stellen fest, ob es geht Strand ist laut NFN zur Nackterholung geeignet zufällig und in der Praxis insgesamt weiter nicht praktikabel und daher unerwünscht. Die Berechtigung kann nicht mit einem Zahlenkriterium geändert wurden. Sowohl die Ticketed als auch die NFN fand die Strandlage passend zur Nackterholung zum Zeitpunkt der Geldstrafe und will dies möchte im Berufungsverfahren bestätigt sehen.

Gesetze müssen eingehalten werden
Die NFN will für die fast 2 Millionen holländischen Nackterholungstäter der bestehende öffentliche Aufenthaltsraum geöffnet behalten. Sie tut dies mit allen möglichen Mitteln, angefangen von Beratung zum Rechtsstreit. Wir kommen Rechtsfehler wahren und nicht akzeptieren ungerechtfertigte Einschränkung des Platzes, die die
Beachten Sie die FKK-Angebote.


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Kontakt: Tjipke Tasma
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